CO129-429 - Public Offices & Others - 1915 — Page 79

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Unter gebührender Berücksichtigung der scharfen Konkur- rens' in Geschaft mit China wird das Grusomwerk diese Einkaufs- gebuhr in dem haufiger vorkommenden Fall weniger komplizierter Zusammenstellungen aber moglichst zu einem niedrigeren Satz als 10 berechnen,

Die Vertreter leisten, wenn nicht bei Abschluss eines Ge

sohaftes ausdrucklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wur- den, für die von ihnen dem Grusommerk überschriebenen Auftrage

in der Weise Zahlung, dass die eine Halfte bei Erteilung des Auf-

trages und die andere Halfte bei Verschiffung dem Grusorwerk in

bar su entrichten ist.

fur den full, dass, un der Konkurrenz zu begegnen, dię

Vertreter genotigt werden oder genotigt gewesen sină, den Bestel-

lern aussergewohnliche Zahlungserleichterungen zu gewahren, er-

klart sich das Grusomwerk bereit, sich diesen Zahlungsbedingungen

nach Moglichkeit anzupassen, jedoch mit der Bedingung, dass 4 %

Verzugszinsen, zu berechnen auf Grund der normalen Zahlungsbe-

dingungen, von den Vertretern vergutet werden.

Das fur die Wahrnehmung der Vertretung erforderliche

Propagandamaterial an Preisbuchern, Drucksachen, Photographien, Anschlagen, Zeichnungen uw, liefert das Grusouwerk kostenfrei.

Die Anschlage mussen moglichst Binselpreise der Maschinen

und Apparate enthalten.

Alle sonstigen den Vertretern bei Wahrnehmung der Vertre- tung erwachsenden Unkosten sind von ihnen selbst su tragen.

In den Kostenanschlagen sind åle Preise ab Werk aus- schliesslich Verpackung zu stellen und die Kosten der Verpackung und Transportkosten bis an Bord spezifiziert an Schluss anzufuhren.

§ 10.

Im Falle der Aufhebung des vorliegenden Vertrages ver-

pflichten

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